Fachgebiete

Familienrecht & Scheidung

Wenn eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, ist dies meist mit emotionaler Belastung für alle Beteiligten verbunden. Gerade in dieser Situation ist es wichtig für Sie, eine Aufklärung über Ihre Chancen, Rechte und Möglichkeiten zu erhalten. Mit mir treffen Sie auf einen Rechtsvertreter, der Ihre Probleme und Anliegen versteht und auch die Intensität Ihrer Gefühle respektiert.

Als Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in St. Pölten unterstütze ich Sie vor, während sowie nach einer Scheidung – unabhängig davon, ob Sie eine einvernehmliche Scheidung oder ein streitiges Verfahren anstreben. Ich begleite Sie engagiert, wenn es darum geht, nacheheliche Aspekte zu klären, wie etwa die Vermögensaufteilung sowie Obsorge- und Unterhaltsregelungen sowie Kontaktrechten. Scheitert die einvernehmliche Lösung können Sie sich auf meine erprobte und entschlossene gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche verlassen.

Um derartige Probleme zu vermeiden, kann oftmals ein Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag präventiv helfen. Möchten Sie sich in Hinblick auf die Formulierung einer Scheidungsfolgenvereinbarung beraten lassen, finden Sie in mir einen konstruktiven Berater, der Ihre individuellen Wünsche und Interessen berücksichtigt, eine faire Einigung zwischen den Eheleuten herstellt unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Testament Papier

Erbrecht

Die Erbrechtsreform hat viele Änderungen mit sich gebracht. Die meisten älteren Menschen streben an, alles „in Frieden“ zu regeln. Mit meiner Unterstützung können Fehler vermieden werden.

Ihr Vermögen zu sichern und dies ordnungsgemäß weiterzugeben hat für mich oberste Priorität! Ich kläre Sie umfassend über die Möglichkeiten zur Errichtung von letztwilligen Verfügungen auf und erstelle in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit meinen Mandanten Testamente, Erbverträge, Übergabsverträge, Schenkungen zu Lebzeiten sowie Schenkungen auf den Todesfall. Selbstverständlich kümmere ich mich im Rahmen der Testamentserrichtung auch um die korrekte Registrierung und Verwahrung im zentralen Testamentsregister.

Gerne übernehme ich die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren – ich berate und betreue Sie in Ihrer individuellen Angelegenheit. Hat der/die Verstorbene zu Lebzeiten Schenkungen getätigt? Diese können Ihre Ansprüche erhöhen. Gerne berate ich Sie im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen und helfe Ihnen, diese auf außergerichtlichem oder gerichtlichem Wege geltend zu machen.

Unternehmensrecht

Von der Gründung, über alltägliche Rechtsfragen, bis hin zu Um- und Restrukturierungen oder einer allfälligen Insolvenz begleite ich Sie verlässlich und stelle meinen Klienten – ungeachtet dessen, ob KMU oder großes Unternehmen – ein Höchstmaß an Kompetenz und Erfahrungswerten zur Verfügung.

Bereits bei der Gründung des Unternehmens berate ich Sie bezugnehmend auf die geeignete Wahl der Rechtsform und übernehme folglich die Ausgestaltung und Prüfung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen oder von Vertragsformularen wie AGB. Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite, damit sämtliche Formalitäten bis einschließlich des Firmenbucheintrages, für Sie erledigt werden.

Sollten Sie als Unternehmer oder mit Ihrem Unternehmen in gesellschaftsrechtliche bzw. wirtschaftliche Streitigkeiten geraten, lässt sich häufig außergerichtlich ein Weg aus der Krise finden. Die Beratung und allenfalls Minimierungsmöglichkeit für die Haftung der organschaftlichen Vertreter sollten hierbei nicht außer Acht gelassen werden.

Justitia vor Tastatur

Insolvenzrecht

Neben meiner Tätigkeit als vom Konkursgericht bestellte Insolvenzverwalterin für Unternehmenskonkurse bin ich für Sie gerne als Schuldnervertreter – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen – tätig. Als Ihre Rechtsanwältin im Insolvenzrecht organisiere ich die Regelung Ihrer Verbindlichkeiten und kläre Sie umfassend über die entsprechenden Möglichkeiten der Entschuldung auf. Ich unterstütze Sie bei Abschluss eines Sanierungs- bzw Zahlungsplans und im Abschöpfungsverfahren. Hiermit bekommen Sie die Möglichkeit der erfolgversprechenden Schuldenbefreiung und können rasch einen schuldenfreien Neuanfang starten.

Auch bei komplexen Unternehmenssanierungen bringe ich Know-how und Erfahrung ein, um Ihnen bei der Ausgestaltung von Finanzierungsmodellen, aber auch bei der Restrukturierung von Betrieben behilflich zu sein. Hier gilt: Ist ein Unternehmen optimal aufgestellt, können insolvenzrechtliche Problematiken oftmals im Voraus vermieden werden.

Medienrecht

Meine Kanzlei berät sowohl Medienunternehmen, als auch Einzelpersonen und Unternehmen in allen Belangen des Medienrechts. Besonderes Augenmerk lege ich hierbei auf den Persönlichkeitsschutz und die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche aus übler Nachrede und Kreditschädigungen.

Gerne kläre ich Sie kompetent über die allgemeinen Kernbestimmungen des Medienrechts auf, die grundsätzlich dem Schutz der Ehre (üble Nachrede, Beschimpfung etc.), dem Schutz der Privatsphäre sowie dem Schutz der Unschuldsvermutung dienen. Zu den Persönlichkeitsrechten zählen des Weiteren das Recht am eigenen Bild sowie am eigenen Wort und der Schutz von personenbezogenen Daten. Damit es in späterer Folge zu keinen (gerichtlichen) Differenzen kommt, helfe ich Ihnen als Ihre Anwältin im Medienrecht, medienrechtliche Vorschriften korrekt einzuhalten.

Sollten Sie sich in Ihren Persönlichkeitsrechten angegriffen fühlen, prüfe ich, ob Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Gleichzeitig überprüfe ich Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, die parallel hierzu möglicherweise geltend gemacht werden können. Kann eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden, setze ich Ihr Recht selbstverständlich gerichtlich für Sie durch.

Gerichtshammer auf Tastatur
Mietrecht

Immobilienrecht

Sollten Sie Hilfe bei der Errichtung von Kauf-, Wohnungseigentums-, Schenkungs- oder Übergabsverträgen benötigen, erstelle bzw. prüfe ich Ihren individuellen Vertrag. Ich übernehme die treuhandschaftliche Abwicklung und kümmere mich um die grundbücherliche Einverleibung.

Ob Mieter oder Vermieter – mein Beratungsspektrum beinhaltet unter anderem die Schwerpunkte Überprüfung der Angemessenheit des Mietzinses und dessen etwaige Änderungen, Betriebskosten sowie Instandhaltungsrücklagen.

Auch aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, wie etwa aus Bau- oder Nachbarschaftsrecht können mitunter wiederkehrende Streitpunkte entstehen. Ist ein außergerichtliches Abkommen nicht in Ihrem Interesse, vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor den zuständigen Behörden und Gerichten. Als Ihre Rechtsanwältin erstelle ich Besitzstörungs-, Unterlassungs-, Räumungs- und Mietzinsklagen und setze in gerichtlichen Verfahren Ihre Ansprüche erfolgreich durch. Ferner vertrete ich Sie persönlich in Räumungs- und Aufkündigungsverfahren.